Allgemeine Informationen
Eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an Familien, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Ziel ist es, gemeinsam mit Eltern und Kindern konkrete Lösungen für familiäre Konflikte, Erziehungsfragen und Alltagsprobleme zu erarbeiten. Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten die Familien im häuslichen Umfeld, stärken vorhandene Ressourcen und unterstützen bei der Wiederherstellung eines stabilen Familiensystems. Dabei stehen die Förderung elterlicher Kompetenzen, der Kinderschutz und eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation im Fokus.Die SPFH ist ein Angebot nach § 31 SGB VIII und wird in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt durchgeführt.
Leistungsübersicht
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Hausbesuche sowie Einzel- und Familiengespräche
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Elternkurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz
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Intervention bei persönlichen und familiären Krisen
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Kleinkindgruppe zur Entwicklungsförderung für Kinder bis drei Jahre
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Unterstützung im schulischen und psychosozialen Bereich
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Vermittlung von Ergo-, Logo- oder Psychotherapie
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Zusammenarbeit mit einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
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Begleitung zu Arztpraxen, Kliniken und Beratungsstellen
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Unterstützung bei Wohnungssuche und Behördenkontakten
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Beratung zur Haushaltsführung und beim Umgang mit Geld
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Spendenakquise bei finanziellen Notlagen
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Planung von Freizeit- und Ferienaktivitäten
Leistungen beantragen
Eine Familienhilfe durch das KJHZ muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Die Prüfung des individuellen Unterstützungsbedarfs erfolgt durch den Sozialdienst der jeweiligen Kommune. Je nach Wohnort ist das zuständige Jugendamt:
Ziel der Maßnahme ist es, gemeinsam mit der Familie die bestehenden Belastungen zu erkennen, deren Ursachen zu verstehen und geeignete Unterstützungsmöglichkeiten zu entwickeln. Eine erfolgreiche Hilfe setzt die aktive Mitwirkung aller Familienmitglieder voraus.